Weiterbildung für Berufskraftfahrer gem.§5 BKrFQG

Berufskraftfahrer

Fahrer/-innen, die eine Fahrerlaubnis der Führerschein-Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10. September 2009 erteilt worden ist, unterliegen gemäß §3 BKrFQG keiner Qualifikationspflicht.

In diesen Fällen besteht nur eine Pflicht zur Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG im Umfang von insgesamt 35 Stunden.

Nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) begann die erste Aus- und Weiterbildung für Kraftfahrer (Klassse C/CE) zwischen dem 10. September 2009 und dem 10. September 2014. Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen.

 


Berufskraftfahrer im Güterverkehr (LKW)

Wer muss sich weiterbilden?

  • Alle Lkw-Fahrer im gewerblichen Güterverkehr >3,5 t z.G. (auch Werkverkehr)

Wie bildet man sich weiter?

  • Innerhalb von 5 Jahren muss man 35 Stunden Weiterbildung nachweisen. Den Zeitplan legt jeder selbst fest, z.B. als Intensivkurs in einer Woche, oder man verteilt die 35 h auf einen Monat, ein Jahr, oder vielleicht auch auf 5 Jahre (1 Modul pro Jahr). Es erfolgt keine Prüfung.

Wie viele Module muss man besuchen?

  • Insgesamt 5 Module; 4 Basis (1 - 4) und 1 spezifisches Modul Güterverkehr (5)

Wie wird die Weiterbildung nachgewiesen?

  • Durch einen Eintrag im Führerschein hinter der entsprechenden Führerschein-Klasse z.B.: „95.10.09.2014“. „95“ steht für eine gültige Qualifikation oder Weiterbildung zum Berufskraftfahrer. „10.09.2014“ steht für das Datum, wann die nächste Weiterbildung nachgewiesen werden muss.


Modul 1:

  • Eco-Training & Assistenzsysteme:Hier werden die Grundkenntnisse zur Kraftstoffersparnis und zum Umweltschutz vermittelt, so dass Kraftstoffkosten und Verschleiß gesenkt werden.

Modul 2:

  • Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber: Vorschriften für den Güterverkehr Die neuen EU-Sozialvorschriften mit ihren Pausenregelungen und Aufzeichnungen fordern mehr als nur das Wissen über 4,5 h Lenkzeit und 45 Minuten Pause. Vermeiden Sie hohe Geldbußen und lange Standzeiten durch Unwissenheit.

Modul 3:

  • Gefahrenwarnehmung: Die Teilnehmer sollen nach dem Modul die Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des LKW gewährleisten können.

Modul 4:

  • Schadensprävention: Schützen Sie Ihr Unternehmen vor dem Missbrauch durch Schleuserbanden. Bewegungsmangel, falsche Ernährung und Sicherheit am Arbeitsplatz werden oft unterschätzt. Ein geringes Leistungsniveau, Krankheit, und Arbeitsunfähigkeit sind die Folgen. Der Fahrer, als Imageträger, Spiegelbild und zugleich Visitenkarte eines Unternehmens. Das gepflegte Erscheinungsbild von Fahrer und Fahrzeug soll durch den passenden Fahrstil ergänzt werden.

Modul 5:

  • Sicherheit für Ladung & Fahrgast: Es gibt gesetzliche Vorschriften für die Ladungssicherung. Nicht nur der Fahrer, sondern auch Halter und Verlader sind hier mit verantwortlich.

 

Hier sehen Sie eine Weiterbildungsveranstaltung in unserem Schulungsraum1 (Modul 5 "Ladungssicherung)

 

 

 

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