Diesen Kurs benötigen Neu- oder Quereinsteiger für die Arbeit als Berufskraftfahrer. Denn wer gewerblich fahren möchte, der muss eine Grundqualifikation nachweisen. Eine solche Fortbildung ist auch für Arbeitssuchende interessant. Denn der oft von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter geförderte Kurs bildet eine gute Chance für den Einstieg in die ständig wachsende Transportbranche.
Seit dem 10. September 2009 muss jeder Fahrerlaubnis-Neubewerber(C1,C1E,C,CE), der gewerblich fahren möchte, eine „Grundqualifikation" nachweisen. Personen, die bereits vor diesem Datum im Besitz eines Führerscheines für Fahrzeuge über 3,5to (z.B.: Klasse 3) waren benötigen diese Qualifikationen nicht; sie müssen lediglich die Teilnahme an einer Weiterbildung gem. §5 BKrFQG nachweisen.
Die Grundqualifikationen kann der Fahrer auf verschiedenen Wegen erreichen.
Eine Möglichkeit: Der Fahrer macht eine Berufsausbildung - zum Berufskraftfahrer (BKF), zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) oder in einem vergleichbaren
Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung
Weitere Wege sind die Grundqualifikation oder die beschleunigte Grundqualifikation. Bei der Grundqualifikation legt der Fahrer vor der Industrie- und
Handelskammer (IHK) eine 7,5-stündige praktische und theoretische Prüfung ab. Voraussetzung ist, dass er die entsprechende Fahrerlaubnisklasse bereits besitzt.
Wer die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmt an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden teil. Am Ende der beschleunigten
Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK. Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende
Fahrerlaubnisklasse nicht schon besitzen.
Sowohl für die Grundqualifikation als auch die beschleunigte Grundqualifikation gilt: Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im
Inland erwerben.
Die absolvierte Grundqualifikation wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein nachgewiesen.
Voraussetzung
Lehrinhalte
Zielgruppe
Zusatzinfos
Dauer
Unterrichtszeit
Prüfung
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