Beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr

Diesen Kurs benötigen Neu- oder Quereinsteiger für die Arbeit als Berufskraftfahrer. Denn wer gewerblich fahren möchte, der muss eine Grundqualifikation nachweisen. Eine solche Fortbildung ist auch für Arbeitssuchende interessant. Denn der oft von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter geförderte Kurs bildet eine gute Chance für den Einstieg in die ständig wachsende Transportbranche.

Seit dem 10. September 2009  muss jeder Fahrerlaubnis-Neubewerber(C1,C1E,C,CE), der gewerblich fahren möchte, eine „Grundqualifikation" nachweisen. Personen, die bereits vor diesem Datum im Besitz eines Führerscheines für Fahrzeuge über 3,5to (z.B.: Klasse 3) waren benötigen diese Qualifikationen nicht; sie müssen lediglich die Teilnahme an einer Weiterbildung gem. §5 BKrFQG nachweisen.

Die Grundqualifikationen kann der Fahrer auf verschiedenen Wegen erreichen.

Eine Möglichkeit: Der Fahrer macht eine Berufsausbildung - zum Berufskraftfahrer (BKF), zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung

Weitere Wege sind die Grundqualifikation oder die beschleunigte Grundqualifikation. Bei der Grundqualifikation legt der Fahrer vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) eine 7,5-stündige praktische und theoretische Prüfung ab. Voraussetzung ist, dass er die entsprechende Fahrerlaubnisklasse bereits besitzt.

Wer die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmt an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden teil. Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK. Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse nicht schon besitzen.

Sowohl für die Grundqualifikation als auch die beschleunigte Grundqualifikation gilt: Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben.

Die absolvierte Grundqualifikation wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein nachgewiesen.

 

Voraussetzung 

  • Keine 
  • Der Lkw-Führerschein muss nicht vorhanden sein, er sollte aber im Anschluss erworben werden 
  • Mindestalter zur Berufsausübung nach bestandener Prüfung 
  • 18 Jahre, Lkw der Klasse C1 und C1E < 7,5 t und ihre Anhänger
  • 21 Jahre, Lkw der Klasse C und CE > 7,5 t und ihre Anhänger

Lehrinhalte

  • Verbesserung der Straßen- und Verkehrssicherheit 
  • Umweltschutz, insbesondere die Reduzierung des Kraftstoffverbrauches 
  • Ladungssicherung 
  • Straßenverkehrsrecht, Sozialvorschriften, Güterkraftverkehrsgesetz, EU-Vorschriften 
  • Gesundheit, Fitness, Arbeitssicherheit, Verhalten in Notfällen 
  • Verhalten gegenüber Kunden und Dritter • Praktische Fahrübungen

Zielgruppe 

  • Personen die weder im Güterkraftverkehr noch im Personenverkehr eine Fachkundeprüfung noch eine Qualifikation besitzen 
  • Personen die eine Qualifikation im Personenverkehr besitzen und in den Güterverkehr wechseln wollen

Zusatzinfos

  • Das Bildungsangebot entspricht den Zulassungsvoraussetzungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung AZAV.
  • Es besteht die Möglichkeit der Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter.

Dauer 

  • Vollzeit: 140 Std. a 60 min. in 20 Tagen

Unterrichtszeit

  • 08:30 - 16:00 Uhr

 

Prüfung

  • Nur eine theoretische Prüfung, Multiple-Choice und offene Fragen
  • Dauer: 90 Min.

 

 

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