Grundsätzliche Informationen zum Bildungsgutschein
Seit Anfang 2003 können die Agenturen für Arbeit bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen Bildungsgutscheine aushändigen. Diese Bildungsgutscheine enthalten
neben anderem Angaben zum Bildungsziel, die Dauer der Umschulung, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten, in der sie eingelöst werden müssen. Darüber
hinaus ist der Bildungsgutschein eine Zusicherung, dass die durch die Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.
Was ist ein Bildungsgutschein?
Voraussetzungen
Einlösen des Bildungsgutscheins
Was müssen Sie beachten?
Im Fokus dieses Programms stehen ungelernte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Die Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist grundsätzlich Aufgabe der Unternehmen und Beschäftigten selbst.
Nach wie vor werden die Chancen und Risiken am Arbeitsmarkt aber entscheidend von der Qualifikation bestimmt. Gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen das mit Abstand größte Arbeitsmarktrisiko, ihre Beteiligung an Weiterbildung ist dennoch gering. Die Förderung aus diesem Programm stellt daher eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen dar.
Seit 2006 stehen zur Unterstützung der Qualifizierungsförderung von Beschäftigten im Rahmen eines speziellen Programms zusätzliche Mittel im Haushalt für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung.
Zielgruppe des Programms sind geringqualifizierte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.
Der Arbeitnehmerin/ dem Arbeitnehmer können die notwendigen Lehrgangskosten ganz oder teilweise erstattet werden. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den zusätzlich entstehenden übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) gewährt werden. Kosten, die aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses ohnehin anfallen (z.B. Fahrstrecken zur Arbeitsstätte, Kosten für Kinderbetreuung oder die Kosten für eine Zweitwohnung am Arbeitsort) können nicht erstattet werden.
Bei Beschäftigten in kleineren und mittleren Unternehmen übernehmen die Agenturen für Arbeit die Lehrgangskosten nur teilweise:
Eine volle Übernahme der Lehrgangskosten erfolgt bei einer Betriebsgröße von unter 10 Mitarbeitern!!
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen.
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