Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit, ARGE, Jobcenter

Bildungsgutschein zur Eingliederung von Arbeitssuchenden

 

Grundsätzliche Informationen zum Bildungsgutschein
Seit Anfang 2003 können die Agenturen für Arbeit bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen Bildungsgutscheine aushändigen. Diese Bildungsgutscheine enthalten neben anderem Angaben zum Bildungsziel, die Dauer der Umschulung, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten, in der sie eingelöst werden müssen. Darüber hinaus ist der Bildungsgutschein eine Zusicherung, dass die durch die Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.

 

Was ist ein Bildungsgutschein?

Voraussetzungen 

  • Die Teilnahme muss notwendig sein, um Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil der Bedarf einer Weiterbildung aufgrund eines fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.
  • Hierbei muss die Agentur für Arbeit zunächst abwägen, ob die Arbeitslosigkeit beispielsweise auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann, ob andere Maßnahmen möglicherweise erfolgsversprechender sind und ob durch das angestrebte Bildungsziel eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann.
  • Die Antragsteller müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder mindestens drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung ist eine Beratung durch die Agentur für Arbeit notwendig. Dem Arbeitnehmer wird mit dem Bildungsgutschein die Erfüllung der Voraussetzungen bescheinigt.

Einlösen des Bildungsgutscheins

  • Der Inhaber des Bildungsgutscheins muss innerhalb der Gültigkeitsdauer mit einer dem Bildungsziel entsprechenden, zugelassenen Maßnahme beginnen, sonst verfällt der Gutschein. Andernfalls muss der Bewerber einen neuen Bildungsgutschein beantragen.
  • Die F.A.B. Reinbek bestätigt auf dem Bildungsgutschein die Aufnahme in die Maßnahme und legt den Bildungsgutschein vor Beginn der Weiterbildung bei Ihrer Agentur für Arbeit vor.

Was müssen Sie beachten? 

  • Bei Eingang des Bildungsgutscheins prüft die Agentur für Arbeit, ob die vom Teilnehmer ausgewählte Maßnahme mit den Konditionen des Bildungsgutscheins übereinstimmt. Bei Nichtübereinstimmung ist die Genehmigung fraglich; in Ausnahmefällen kann nachträglich geringfügigen Abweichungen zugestimmt werden.
  • Damit die Leistung zeitnah bewilligt werden kann, reichen Sie bitte die von der Agentur für Arbeit ausgehändigten Formulare rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei der Agentur für Arbeit ein.

 

 

Programm WeGebAU

 

Im Fokus dieses Programms stehen ungelernte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Die Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist grundsätzlich Aufgabe der Unternehmen und Beschäftigten selbst.

Nach wie vor werden die Chancen und Risiken am Arbeitsmarkt aber entscheidend von der Qualifikation bestimmt. Gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen das mit Abstand größte Arbeitsmarktrisiko, ihre Beteiligung an Weiterbildung ist dennoch gering. Die Förderung aus diesem Programm stellt daher eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen dar.

Seit 2006 stehen zur Unterstützung der Qualifizierungsförderung von Beschäftigten im Rahmen eines speziellen Programms zusätzliche Mittel im Haushalt für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung.

Zielgruppe des Programms sind geringqualifizierte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.

Der Arbeitnehmerin/ dem Arbeitnehmer können die notwendigen Lehrgangskosten ganz oder teilweise erstattet werden. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den zusätzlich entstehenden übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) gewährt werden. Kosten, die aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses ohnehin anfallen (z.B. Fahrstrecken zur Arbeitsstätte, Kosten für Kinderbetreuung oder die Kosten für eine Zweitwohnung am Arbeitsort) können nicht erstattet werden.

Bei Beschäftigten in kleineren und mittleren Unternehmen übernehmen die Agenturen für Arbeit die Lehrgangskosten nur teilweise:

  • bis zu 75% bei älteren Beschäftigten (§ 82 SGB III), bei denen die Schulungszeit zumindest teilweise in die übliche Arbeitszeit fällt (die verbleibenden Kosten sind vom Betrieb und/ oder der Arbeitnehmerin/ dem Arbeitnehmer zu tragen) und
  • bis zu 50% in allen anderen Fällen, wenn der Arbeitgeber mindestens 50% der Lehrgangskosten trägt.

Eine volle Übernahme der Lehrgangskosten erfolgt bei einer Betriebsgröße von unter 10 Mitarbeitern!!

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen.

 

 

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